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Achtung. Top Secret. In diesen Geschichten steckt die nackte Wahrheit. Spannend, unterhaltsam, bildend. Aber psst, nicht weitersagen.
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Das One-Stop-Shop-Verfahren – Steuerreform zum 1.7.2021 – das sollten Online-Händler wissen

Wichtige Information für alle Online-Händler die B2C in EU-Länder versenden.

DAS MÜSST IHR WISSEN: Wir dürfen keine Rechtsberatung übernehmen. Alle genannten Informationen sind daher ohne Gewähr. Bitte sprecht bei Fragen zur Steuerreform oder allen anderen Rechtsfragen immer zusätzlich mit euren Steuerberater/in und nehmt eine anwaltliche Beratung dazu um auf Nummer sicher zu gehen!

Im Zuge des sog. Digitalpakets wird ab dem 01.07.2021 auf EU-Ebene das Umsatzsteuerrecht reformiert.

Klicke auf das folgende Feld (INHALTE NACHLADEN), dann zeigen wir dir, wie du das One-Stop-Shop-Verfahren in Shopware 5 im Backend einstellst.

In dem folgenden Video erklären wir dir kurz, wie du die Einstellungen in Shopware 6 machst.

Die bisher geltende „Versandhandelsregelung“ tritt außer Kraft. Online-Händler, die innergemeinschaftliche Lieferungen an Nicht-Unternehmer (BtoC/B2C) außerhalb des Firmensitzes liefern, schuldeten bisher die Umsatzsteuer im Wohnsitzland, außer bei Überschreitung der länderspezifischen Umsatzschwellen pro Kalenderjahr.
Die neue, sog. „Fernverkaufsregelung“ tritt nun am dem 1.7.2021 in Kraft. Neu dabei ist, dass Online-Händler bei Lieferungen an Nicht-Unternehmer im EU-Ausland ab der Überschreitung eines Gesamtumsatzes in Höhe von 10.000 Euro netto, die Umsatzsteuer eigentlich jeweils dem Zielland schuldet.
Dabei gilt die 10.000 Euro Schwelle auf den gesamten „Auslands-Umsatz“, nicht pro Land.

Was bedeutet die neue Umsatzsteuerregelung für Online-Händler nun genau?

Für dich hat die neue Umsatzsteuerpflicht weitreichende verfahrensrechtliche und bürokratische Folgen. Eigentlich müsste sich nämlich jeder Online-Händler im jeweiligen Zielland, welches er innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beliefert, eine entsprechende nationale Umsatzteuer-ID beantragen. Zusätzlich müsstest du in jedem Zielland für die Lieferungen einen sog. Fiskalvertreter brennen. Aber keine Angst, es scheint dafür eine relativ einfache Lösung zu geben.

Das One-Stop-Shop-Verfahren

Dieses neue Verfahren ermöglicht es dir, dich in deinem Wohnsitzland zentral zu registrieren um dann in einer gesonderten Steuererklärung die Umsatzsteuer in andere EU-Länder zu erfassen bzw. zu deklarieren. Die Steuererklärungen können zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Wege übermittelt werden. Das ermöglicht die Steuerschulden, die eigentlich für alle Zielländer anfallen, insgesamt im Wohnsitzland zu entrichten.

Damit entfällt die Pflicht, Steueranmeldungen lokal in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichten und einen Fiskalvertreter zu benennen. An dem neuen „One-Stop-Shop-Verfahren“ kann grundsätlich jeder in Deutschland ansässige Unternehmer teilnehmen, der innergemeinschaftliche Onlineverkäufe tätigt. Egal ob digitale Dienstleistungen oder Gegenstände.

Unter dem folgenden Link kannst du dich für das One-Stop-Shop-Verfahren seit dem 1.4.2021 vorab registrieren.

Doch was ist mit der Preisangabe in deinem Shop?

Eine gute Frage! Normalerweise müsstest du jetzt deine Bruttopreise länderspezifisch automatisch anpassen und korrekte Endpreise ausgeben. Aber auch dafür gibt es eine Lösung. Online-Händler sind also ab dem 1.7.2021 verpflichtet, bei den Preisangaben den Hinweis zu setzten, dass dieser Preis jeweils „inkl. der Mehrwertsteuersätze“ ist. Dabei ist es egal, um welchen Mehrwertsteuersatz es sich handelt. Es wird lediglich verlangt, dass du über die „enthaltende Umsatzsteuer“ den User informieren musst, nicht in welcher Höhe.

So besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, einheitliche Bruttopreise als Gesamtpreis inkl. MwSt. weiterhin zu verlangen und je nach Lieferland den mehr oder weniger Netto-Erlös zu veranschlagen.

Eine aufwändige, jedoch wohl die eleganteste Lösung im Sinne des Endverbrauchers ist, pro Lieferland einen sog. Subshop zu erstellen, der den jeweiligen Gesamtpreis als Nettopreis zzgl. der jeweiligen nationalen Umsatzsteuer ausgibt – aber kein MUSS ist. Diese Entscheidung liegt also bei dir.

Die WIRDUZEN.DIGITAL GmbH kann in steuerrechtlichen Fragen leider keine Beratung anbieten.

Dieser Bericht ist lediglich eine sehr kurze Zusammenfassung des neuen Steuergesetzes und kann NICHT als offizielle Beratung angesehen werden. Wir empfehlen dir dringend, dich an deinen Steuerberater des Vertrauens zu wenden um ab dem 1.7.2021 für die Umstellung bereit zu sein.

Gerne helfen wir dir natürlich bei allen technischen Voraussetzungen für die Umstellung in deinen Shopware Onlienshops. Einfach anrufen.

Kontakt

WIRDUZEN.DIGITAL GmbH
Pezoldstraße 21
91327 Gößweinstein

Vertrieb kontaktieren:
+49 9242 74172 12

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